Ebenso wichtig wie die Entwicklung selbst, ist der wirksame Schutz des
betrieblichen Know-hows vor Nachahmern, z.B. durch die Anmeldung
geeigneter Schutzrechte (Patente oder Gebrauchsmuster) und die
vertragliche Absicherung sensibler Informationen. Dies gilt
insbesondere, wenn Betriebsgeheimnisse im Rahmen einer Kooperation
einem Geschäftspartner offen gelegt werden sollen. Regelmäßig sollten
sich die Partner eines Forschungsprojektes schon zu Beginn darüber
verständigen wem die gemeinsamen Arbeitsergebnisse zugewiesen werden,
wie gegebenenfalls die spätere Vermarktung erfolgen soll und – nicht
zuletzt – darüber, wie das Projekt im Falle eines Scheiterns
abzuwickeln ist.
Wir beraten und unterstützen Technologieunternehmen und
Forschungseinrichtungen von Beginn eines Projektes an über die
Prototypenentwicklung und Testphasen bis hin zur Produktion und
Markteinführung. Im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen arbeiten
wir mit der renommierten Patentanwaltskanzlei Gulde, Hengelhaupt, Ziebig
& Schneider zusammen.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Leistungsschutz
- Schutzrechtsanmeldungen
- Kooperationsverträge
- Arbeitnehmererfindungsrecht
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
- Schutzrechtsprozesse
- Vorverträge und Letter of Intent (LOI)
- Lizenzverträge